Thor12
23.08.2006, 14:59
Das Düsseldorfer Landgericht fällte heute ein wichtiges Urteil gegen Vodafone. Das Unternehmen darf absofort vorhandenes Guthaben auf den Prepaid Karten seiner Kunden nicht mehr verfallen lassen bzw. nach Ablauf der Kartenaufladefrist, die Selbigen nicht mehr deaktivieren.
Entsprechende Klauseln in den AGB sind ungültig.
Zitat der 12. Zivilkammer des Gerichts:
„(…) dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie „keine Mindestlaufzeit“ und „ohne Vertragsbindung“ bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich. (…)“
Nach O2 ist Vodafone nun der zweite Prepaid-Karten Anbieter, der sich aufgrund eines Gerichtsurteils fügen muss.
Entsprechende Klauseln in den AGB sind ungültig.
Zitat der 12. Zivilkammer des Gerichts:
„(…) dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie „keine Mindestlaufzeit“ und „ohne Vertragsbindung“ bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich. (…)“
Nach O2 ist Vodafone nun der zweite Prepaid-Karten Anbieter, der sich aufgrund eines Gerichtsurteils fügen muss.