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Gericht: Handy-Branding als Geräte-Mangel eingestuft





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Alex2
17.03.2005, 19:58
http://www.xonio.com/news/news_14492309.html?tid1=7400&tid2=0

zu lesen hier.

Das Amtsgericht Potsdam urteilte jetzt, dass dies ein Mangel ist und gab T-Mobile auf, den Kaufpreis zu erstatten (Aktenzeichen: 34 C 563/04). (ura)

Gerade um ein Siemens geht es und die linke fest gewählte Displaytaste ins Internet/t-zones/wap.

Die hat mich bei meinem ST55 im ersten Monat 80 Euro Gebühren gekostet.

Alex



manitougs
17.03.2005, 20:05
Es gibt bereits nen ähnlichen Thread:
http://forum.modopo.com/showthread.php?t=5438

Bitte dort reinposten. :wink:

:closed:

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