ich habe mir vor kurzem ja das s65 gekauft bei einem ziehmlich kommischen händler und naja ich habe dann festgestellt das der akku defekt ist und nach der ersten rep. war neue sw drauf somit habe ich die frage wie oft ich dem händler einen rep. versuch lassen muss weil dannach noch mehr fehler drauf wahren und es unübertrieben alle 5 minuten abgestürzt ist.
wie viele muss ich ihm lassen bis ich mein geld zurückfordern kann lassen???
mfg eagle
KingJezuzPie
11.04.2005, 18:13
In der Regel wird dem Händler zweimal das Recht auf Nachbesserung eingeräumt. Sollte der Mangel nach dem zweiten Mal immernoch vorhanden sein, so hast du mehrere Optionen:
1. Minderung des Kaufpreises
2. Gerät oder Geld zurück (Wandlung)
3. Neues Gerät
Falls du es genau wissen willst:
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.