Mein Handy ist jetzt zum 2. Mal defekt...ist es möglich bei vodafone in ein anderes modell umzutauschen bei einem defekt? also beispielsweise von samsung auf siemens...
Büffel
17.04.2005, 14:15
Wenn ich Dich richtig verstehe,möchtest Du das gerät nicht umtauschen sondern eine Wandlung
des Kaufvertrages?
AFAIK hast Du erst beim 3.Defekt ein recht auf Wandlung des Kaufvertrages!
D.h. Du könntest allenfalls auf Kulanz seitens Vodafon hoffen...
earthquake
17.04.2005, 18:11
oder das handy ausversehen nochmal runter fallen lassen :lol:
Baschdi
17.04.2005, 18:57
Oh das kenn ich, bei mir warens 4 mal!
Das recht umzutauschen hast du erst beim 3. mal, bei mir gings nicht weil ich nicht der Erstkäufer bin...
Jazzkeller
17.04.2005, 20:22
bin ich auch nicht...mein handy ist von ebay... warum gibts da probleme? also ich habe die rechnung und so...
Baschdi
17.04.2005, 20:43
Dein Name muss auf der Rechnung stehen ;) d.h. du kannst es mit dem Umtausch vergessen :sad:
Ich habs auch von Ebay...
Jazzkeller
17.04.2005, 20:57
ja umtauschen konnte ich es ja schon...nur ich möchtes jetzt halt wandeln...das geht nicht? kann ich mich nicht einfach als derjenige ausgeben?
Testfall
17.04.2005, 21:02
Selbst wenn die so etwas machen, will Vodafone dein Password, das sie das benötigen um im Compi zugriff auf deine Daten zu haben. Und das wirst du sicher nicht vom ehemaligen Besitzer bekommen!
Jazzkeller
17.04.2005, 21:07
hätten die das für den umtausch nicht auch schon gebrauch?
Testfall
17.04.2005, 21:21
Ich hab da noch nie Probleme gehabt, darum kann ich nur vermuten, das sie beim gleichen Gerät nicht unbedingt die Interesse haben, das im Compi einzugeben, wenn du dein Gerät wechselst schon.
Aber klär uns doch mal auf, ist das ein Vertragshandy oder eines zum normalen Preis, was bei Vodafone gekauft wurde!!!
Baschdi
17.04.2005, 22:52
ja umtauschen konnte ich es ja schon...nur ich möchtes jetzt halt wandeln...das geht nicht? kann ich mich nicht einfach als derjenige ausgeben?
Ne, eben nicht, denn auf den Reperaturscheinen steht dein Name ;)
Büffel
17.04.2005, 23:44
@Jazzkeller
Das Problem ist folgendes,um ein anderes Gerät zu bekommen mußt Du den Kaufvertrag wandeln.
Da Du aber nie einen Kaufvertrag mit Vodafone abgeschlossen hast,gibt es auch nichts was
Du wandeln kannst!:(
Jazzkeller
18.04.2005, 13:49
Das Handy stammt aus einer Vertragsverlängerung, wurde aber nicht von mir, sondern jmd anders gekauft. Ich habe es dann nur bei ebay ersteigert, habe allerdings die Rechnung.
@baschdi... nein auf meinen Reparaturscheinen stand immer der name des eigentlichen Käufers... die von vodafone haben meinen namen garnicht.
Testfall
18.04.2005, 14:48
@Büffel Stimmt, manchmal übersieht man die einfachste Lösung :up:
Also, vergiss das ganze, Büffel hat da absolut Recht. Davon mal abgesehen währe es ja auch ein Betrug, wenn du da aufmarschierst und denen einen falschen Namen angibst.
Baschdi
18.04.2005, 16:05
@baschdi... nein auf meinen Reparaturscheinen stand immer der name des eigentlichen Käufers... die von vodafone haben meinen namen garnicht.
und wo haben sie dir dann das Gerät als hingeschickt? nicht nach Hause?
Jazzkeller
18.04.2005, 18:41
nein das musste ich im laden abholen
Büffel
18.04.2005, 19:16
Warum läßt Du Dein defektes Gerät nicht nochmal gegen ein SWAP-Gerät tauschen und
verkaufst es dann wieder bei ebay,vom Erlös kannst Du Dir ja dann Dein Wunschgerät wieder dort kaufen.;)
Das neuwertige SWAP Gerät sollte ja einen guten Preis erzielen und die x65 kosten ja auch nicht mehr die Welt!
Baschdi
18.04.2005, 19:54
Also mir wäre das zu stressig
@Jazzkeller
Dann würde ich beim 3. Schaden, dass Handy umtauschen! Haste jetzt halt en neuen Namen :D Übe am besten schonmal "deine" Unterschrift :yawinkle:
Testfall
18.04.2005, 21:20
baschdi, du weist das das eine Aufforderung zur Urkundenfälschung ist? Ich geh davon auf, das der nicht Wandeln kann da er nicht der Besitzer des Vertrages ist.
Baschdi
18.04.2005, 21:28
Sicher?
@Jazzkeller
Musstest du den die letzten Mal irgendwo unterschreiben? Dann unterschreibst du einfach mit deiner Unterschrift und machst auf dumm, solange der Verkäufer nicht auf die Idee mit dem Erstkäufer kommt, hast du gute Chancen!
Testfall
18.04.2005, 21:31
Ja, sehr sicher, wenn du die Unterschrift nachmachst oder ganz anders unterschreibst ist das Fälschung, da du nicht die betreffende Person bist. Darum währe ich vorsichtig mit solchen Tipps!
Baschdi
18.04.2005, 21:33
Ach egal...
Büffel
18.04.2005, 22:13
@Testfall:
FULL ACK!!:up:
@Baschdi
Sich gegenüber VF dumm zu stellen und sich so vieleicht einen kleinen Vorteil zu verschaffen ist
eine Sache,aber wissentlich und vorsätzlich eine Straftat zu begehen,ist IMHO schon ein ganz anderes
Kaliber!
KingJezuzPie
18.04.2005, 22:38
Ich finde es toll, dass hier in diesem Thread immer mal wieder auftaucht "Ich hab gehört man hat erst beim dritten Mal Anspruch auf Wandlung!" etc.
Nach deutschem Recht sind solche Fälle genau geregelt und da hilft einem ein "Hab das mal so gehört" herzlich wenig.
In diesem Falle gilt:
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Heisst im Endeffekt:
Der Händler hat zweimal das Recht auf Nachbesserung. Sollte der Mangel nach dem zweiten Mal immernoch vorhanden sein, so hast man drei Optionen:
1. Minderung des Kaufpreises
2. Gerät oder Geld zurück (Wandlung)
3. Neues Gerät
Zu der Übertragbarkeit der Garantie ist es leider nicht so exakt.
Hierzu gibt es mehrere Paragraphen, aber in keinem ist genau geregelt, ob die Garantie auf den Zweitkäufer übertragbar ist.
Momentan scheint es mir aber so, dass eine Erlöschung der Garantie bei der Weitergabe an einen Zweitkäufer zumindest vorher festgehalten werden muss.
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Büffel
18.04.2005, 23:19
Ich finde es toll, dass hier in diesem Thread immer mal wieder auftaucht "Ich hab gehört man hat erst beim dritten Mal Anspruch auf Wandlung!" etc.
Nach deutschem Recht sind solche Fälle genau geregelt und da hilft einem ein "Hab das mal so gehört" herzlich wenig.
[...]
Zu der Übertragbarkeit der Garantie ist es leider nicht so exakt.
Hierzu gibt es mehrere Paragraphen, aber in keinem ist genau geregelt, ob die Garantie auf den Zweitkäufer übertragbar ist.
Momentan scheint es mir aber so, dass eine Erlöschung der Garantie bei der Weitergabe an einen Zweitkäufer zumindest vorher festgehalten werden muss.
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Ich weiß nicht ob VF tatsächlich noch Garantie gibt. Aber i.d.R. wird es wenig Sinn machen, sich
gegenüber seinem Händler auf einen Garantieanspruch zu berufen wenn man den Kaufvertrag wandeln will!
Wenn man im Laden schon mit Paragraphen um sich schmeißt,sollte man schon wissen ob man einen Garantie- oder
einen Gewährleistungsanspruch geltend macht...!;)
KingJezuzPie
18.04.2005, 23:25
Dann versuch doch mal den Vertrag außerhalb einer Garantiezeit zu wandeln. Viel Erfolg. :)
Büffel
18.04.2005, 23:32
Die Garantie gewährt mir aber i.d.R. nur noch der Hersteller! Mit dem schließe ich keinen Kaufvertrag,
den ich wandeln könnte ab...!;)
Wenn ich wandeln will muß ich mich an den Händler halten, und dem gegenüber muß ich mich
i.d.R. auf die Gewährleistungspflicht berufen...!
Jazzkeller
19.04.2005, 00:31
also ich musste eine sache unterschreiben...habe ich auch mit meiner eigenen aber mein name hat die garnicht interessiert....nur die rechnung
Sabrina
19.04.2005, 10:46
Den meisten ist es egal, solange Du nur eine gültige Rechnung vorweisen kannst und noch innerhalb der Garantiezeit liegst.
So Dinge wie "dann unterschreib halt mit anderem Namen" sind ein absolutes "nono" [-X
Jazzkeller
19.04.2005, 14:50
Den meisten ist es egal, solange Du nur eine gültige Rechnung vorweisen kannst und noch innerhalb der Garantiezeit liegst.
So Dinge wie "dann unterschreib halt mit anderem Namen" sind ein absolutes "nono" [-X
ja das umtauschen hat auch 2x geklappt, die frage ist jetzt nur ob ich auch wandeln kann... ist denn keiner hier mitarbeiter bei vodafone? ich meine ich hätte mal einen gesehen ;)
Sabrina
19.04.2005, 15:04
Hmm - ich dachte immer beim Wandeln bekommst Du das, was Du ursprünglich gekauft hast, genauso (im günstigsten Falle fehlerfrei *fg*) wieder (Siemens gekauft, wieder Siemens).
Habe das Thema grad mit meinem Auto - da steht eine Wandlung an.
Nur bekomme ich das wieder, was ich hatte und könnte z.B. kein anderes Modell nehmen...
So, ihr Vodafone Mitarbeiter, wie ist es nun tatsächlich?
Büffel
19.04.2005, 15:32
Unter Wandlung verstehe ich das der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird!
Also Handy zurück an VF und Geld zurück an Kunden...!
Siehe auch Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung)
Das was Du bei Deinem Auto beschreibst würde ich als Umtausch bezeichnen,wobei da ja sicher noch Faktoren wie Wertverlust etc zu bedenken sind...?!
Sabrina
19.04.2005, 15:55
Büffel, das wäre dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag (rückgängig machen=Urzustand wieder herstellen). D.h. Geld zurück zum Käufer und Ware zurück zum Händler.
Eine Wandlung bedeutet nicht Rücktritt. Rücktritt wäre, ich geb' das Auto zurück und bekomme mein Geld zurück (mit mehr Schwierigkeiten verbunden, als eine Wandlung).
Wandlung: Ich bekomme ein anderes, neues (in dem Fall) Auto - lediglich die gefahrenen km muss ich zahlen - was in dem Fall wesentlich weniger Wertverlust ist, als wenn ich das Auto reell verkaufen würde (Info, ich hatte einen Neuwagen gekauft, der nicht in Ordnung ist/war).
Nun wandelt der Hersteller - d.h. ich bekomme ein gleichwertiges neues Auto für mein ursprünglich bezahltes Geld.
Büffel
19.04.2005, 16:11
Ja, Du hast vollkommen recht!
Der richtige Begriff für das was ich meinte wäre Rücktritt vom Kaufvertrag,nicht Wandlung!
Da war ich nicht auf dem laufenden!:oops:
Sabrina
19.04.2005, 16:16
;) Kein Problem.
Bin sozusagen momentan etwas in diese Thematik "verstrickt".
Es gibt so oder so zig Möglichkeiten der Deutung: kommt immer drauf an, wie der Mangel beschaffen ist (erheblich, unerheblich)...
Die deutsche Rechtsprechung ist da nicht soo klar für uns nicht täglich damit befasste.
Baschdi
19.04.2005, 21:04
.. ist denn keiner hier mitarbeiter bei vodafone?
Trigger
Aber mach das lieber per PN, da er öffentlich nicht gerne darüber redet
der ist aber sehr nett ;)
prometheus
20.12.2005, 17:16
Ein Wandel (laut Vodafone-MA) erklärt sich so:
Ein Handy hat einen Defekt (erster Defekt) -> Handy wird getauscht
Das getauschte Handy hat einen Defekt (zweiter Defekt) -> Handy wird wieder getauscht.
Das 3te Handy hat einen Defekt (dritter Defekt) -> Kunde kann sich aussuchen, ob er es wieder tauscht, oder er kann sich ein anderes Gerät aussuchen. Sucht er sich ein anderes Gerät aus, muß er evtl. die Differenz draufzahlen, falls das andere Modell weniger Subventioniert ist als das alte Modell, oder bei gleichem Vertrag Teurer ist (weil besseres Modell).
Wichtig beim Wandel ist, dass der Kunde nachweisen kann (Anhand der Tauschscheine), dass er das Handy schon 2 mal getauscht hatte.
Gruß prom
hilmi01
20.12.2005, 23:42
Das hat doch aber nichts mit Wandelung (http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/begriffe/recht_wandelung.php) im Rechtssinne zu tun. :-k
prometheus
24.12.2005, 19:29
Das ist wohl richtig.
Ich habe natürlich vergessen zu erwähnen, dass der Käufer im Falle der 2maligen, erfolglosen Nachbesserung auch von dem Vertrag zurücktreten kann.