ich habe einen von diesen Power-SMS Verträgen, bei denen man 24€ SMS-Guthaben hat. Das reicht dann so für ca. 130 - 140 SMS, was ich in 3 Jahren 1 oder 2 Mal mit ein paar SMS knapp überschritten habe.
Laut meiner Rechnung sollen es im letzten Monat 228 SMS gewesen sein! Ich muss also ca. 10€ extra zahlen. Fakt ist, dass ich definitiv NICHT so viele SMS geschrieben habe. Was kann ich jetzt machen?
Die Anzahl der SMS ist in 4 Kategorien aufgeteilt: an O2 aus Guthaben, an andere aus Guthaben, an O2 (kostet also was) und an andere (kostet logischer weise auch was).
O2 wird sicher sagen, dass alles korrekt ist. Bei Telefonaten ist eine Falschabrechnung durch die Einzelverbindungsanzeige leichter prüfbar. Aber bei SMS wird's wohl schlecht aussehen O2 zu beweisen, dass etwas falsch gelaufen ist.
MfG, Matthias
bytemen
07.06.2005, 11:43
Nach einschlägigen Gesetzen in solchen Sachen ist der Betreiber in der Pflicht die Richtigkeit einer Rechnung zu beweisen!
Ergo: Widerspruch einlegen, natürlich erstmal zahlen, sonst kommen die direkt mit ner Sperre....
Im Prinzip wäre es echt schön, wenn ein Vertragskunde sowieso auch einen Nachweis über sämtliche Kosten erhält, also auch SMS/ MMS und GPRS Kosten einzeln und soweit wie möglich aufgeschlüsselt nach Endverbindungen (Empfänger)
Technisch sicherlich machbar...
Bei Pre Paid sollte diese Funktion abrufbar sein, d.h. bei Bedarf über die Hotline eben innerhalb eines Zeitfensters (z.B. 1 Monat) und von mir aus auch Portopflichtig abrufbar sein.
Wobei da ja schon ein gewisse Kontrolle da ist, nämlich Kontoabfragen zwischendurch. Aber auch dort ist manchmal nicht ganz erkenntlich warum eine Verbindung , SMS oder GPRS abweichende Kosten verursachen...
(Thema Sonderservicenummern)
mfG
Uli
manitougs
07.06.2005, 12:59
.... natürlich erstmal zahlen....
Sobald Du bezahlst, hast Du verloren. :(
BuG
07.06.2005, 13:03
Naja, das würde ich so nicht sagen. Den unstrittigen Rest sollte man schon erstmal bezahlen. Die Frage ist nur: Wie kann man das trennen? In der Regel buchen die ja gleich vom Konto ab.
bytemen
07.06.2005, 13:17
Hmm, stimmt natürlich, eine Trennung ist so einfach nicht möglich, aber mit dem Widerspruch kann die Zahlung als "Vorbehalt" genannt werden, und da auch explizit der Teil der Widersprochen werden soll, genannt werden.Ich glaube nicht, das sich ein namhafter Netzbetreiber es leisten kann, einfach durch Ignoranz zu reagieren. Er wird schon antworten und im Zweifel und in Abschätzung des Aufwandes auch Kulanz zeigen können.
In der Regel speichen Netzbetreiber alle, ich betone "Alle" möglichen erfassten Verbindungen eine gewisse Zeit ab. Dies ist auch per Gesetz so festgelegt worden. Wenn also der Kunde seinen Widerspruch rechtzeitig abgibt, besteht tatsächlich eine große Chance, das er auch erfahren kann, ob nun ein Fehler Seitens des Netzbetreibers vorliegt, oder ob tatsächlich sogenannte Sonderrufnummern auch im SMS-Bereich , eventuell auch durch Empfänge enstanden sind. Somit also u.U. auch eine rechtliche Verfolgung an Dritte möglich ist.
Weitere Informationen dazu gibt es bei den Verbraucherschutzeinrichtungen und/oder auch im Internet- Stichwort Telekomunikationsgesetzte -
mfG
Uli
matt
09.06.2005, 18:22
Hallo,
wie es nicht anders zu erwarten war, hat O2 Folgendes geschrieben:
Wir haben Ihre Daten überprüft. Unser Rechnungssystem hat die von Ihnen beanstandeten Verbindungen korrekt ausgewiesen.
Gemäß §5 TKV (Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung) wird unser Abrechnungssystem einmal jährlich durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine vergleichbare Stelle überprüft. Bei der diesjährigen Überprüfung hat es erneut keine Beanstandungen gegeben. Der Prüfbericht liegt der Regulierungsbehörde vor.
Tja, ich habe wohl schlecht Karten und muss denen dann halt die 10€ in den A... schieben :evil: .
MfG, Matthias
B4lrog
09.06.2005, 18:36
Hast du evtl. die SMS Benachrichtigung für eingehende e-Mails eingestellt? Wenn du nicht das E-Mail Pack hast, musst du jede SMS Benachrichtigung bezahlen - bei dem Surf & Mail Pack jede nach der 5. oder so.
matt
09.06.2005, 21:48
Nein, habe ich nicht. Ich mache nichts mit EMail oder WAP.
Gruß, Matthias
Sabrina
10.06.2005, 13:04
Wenns vom Konto eingezogen wird hast Du mind. 6 Wochen Zeit, eventuell eine Rückbuchung (w/Widerspruch) zu veranlassen - in der Zeit sollte eine Klärung erfolgen.
Wenn Du überweist, den Betrag überweisen, wie bytemen schon schrieb, allerdings mit dem Hinweis "Unter Vorbehalt".
Das ist immer so ein Problem mit der Beweispflicht... Du kannst im Endeffekt nicht beweisen, die SMS nicht geschrieben zu haben. Es sei denn, Du hast eine komplette Auflistung und kannst die Empfänger der SMS kontaktieren - der Dir eventuell als Zeuge zur Verfügung stünde.
Aber auch eine extrem "dünne" und aufwendige Angelegenheit.
Achte aber auch weiter auf die Rechnungen, wenn das öfter vorkommt, ist da was faul im Busch.
misterjws
10.06.2005, 13:39
Bezahlen würde ich in jedem Fall. Solltest Du ein Rückstorno durchführen, wird Dir so lange Deine Karte gesperrt, bis Du bezahlt hast. Sollte o2 nachher im Recht gewesen sein, werden Dir auch noch Rückstornokosten in Höhe von 7 EUR berechnet. Mir hat o2 einmal WAP-Gebühren im Wert von ~130 EUR berechnet, da etwas bei der Buchung des Surf-And-Email-Packs schiefgegangen war. Ich habe bezahlt, reklamiert und ~3 Wochen später die Summe samt Aufwandsentschädigung zurückerhalten. O2 ist eigentlich ziemlich kulant, normalerweise gibt's keine Probleme. Vielleicht hast Du Dich bei Deinen sms einfach verschätzt, man hat schneller >200 beisammen als einem lieb ist. Ich kenn' das aus eigener Erfahrung..:roll:
Büffel
10.06.2005, 13:49
@matt
Wenn Du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung hast,solltest Du,am besten schriftlich und per Einschreiben, einen technischen Prüfbericht anfordern. Dazu ist o2 verflichtet!
Mit zurückbuchen oder sonstigem würde ich auf jeden Fall solange warten bis dieser vorliegt.
Wegen 10€ würde ich jedenfalls auf keinen Fall einen Eintrag im FPP oder gar bei der SCHUFA riskieren. Da würd ich lieber in den sauren Apfel beißen und zahlen...
matt
10.06.2005, 19:01
Eben, der Aufwand einer eventuellen Beweisführung o.ä. übersteigt 10€. Tja, so ist das leider. Auch ein Weg Geld zu verdienen.
Bis dato war ich mit O2 eigentlich sehr zufrieden.
MfG, Matthias
Sabrina
14.06.2005, 11:43
Übrigens - es ging in einem Beitrag hier um Rückstornokosten.
Solange sie von der Bank berechnet werden (Gebühren für den Rückruf bzw. "Schadensersatz" werden noch von manchen Banken belastet), sind sie laut einem BGH-Urteilen (Az XI ZR 154/04, Az XI ZR 5/97 und Az XI ZR 296/96) nicht immer rechtens.
Falls sie von O² erhoben werden, weiss ich allerdings nicht, was der Gesetzgeber dazu sagt.
Der Rat bezahlen und wenn nicht zurückholen ist nicht so einfach - eine Überweisung z.B. kann nur solange zurückgerufen werden, bis sie gebucht wurde.
Eine Buchung ist vom Buchungsschnitt des jeweiligen Kreditinstituts abhängig - dauert aber meist nicht länger als max. 12h nach Abgabe des Überweisungsträgers (ausser an Wochenenden natürlich)...
Behalte das am Besten gut im Auge - wenn die nächste Rechnung in Ordnung ist, ist es vielleicht nur ein ärgerlicher Fehler gewesen.
Falls die nächste Rechnung auch Ungereimtheiten aufweist, würde ich der Sache mal tiefer nachgehen.
matt
14.06.2005, 20:34
Hallo,
nachdem ich auf die Antwortmail von O2 mit meiner Meinung geantwortet habe, wurden mir 10€ netto, also 11,60€ als Gesprächsguthaben gut geschrieben.
Damit ist die Sache für mich aus der Welt geräumt. Denn bis dato gab es noch die Ungereimtheiten. Hoffentlich geht es in Zukunft auch wieder so weiter.