Da mein Handy (S65), wie in diesem (http://forum.modopo.com/showthread.php?t=9585) Thread beschrieben, kaputt ist will ich als Garantiefall zurückschicken. Nun hab ich dazu zwei Fragen:
- Wie mache ich das mit der Garantie. In meinen Unterlagen, welche ich bei dem Handy mitgeschickt bekommen habe, steht nichts von Garantie oder so und auf der Inet seite von O2 hab ich auch nichts bezüglich dem Thema gefunden
- Da ich bei meinem Handy schon einige Patches installiert habe und da mal nen anderes Theme oder ne andere "main." datei reingepackt habe und ich nicht will das mir o2 als das Problem des Defekts vom Handy auslegt, würde ich das Handy gerne wieder in den Ursprungszustand versetzen. D.h mit o2 Branding usw. Wie genau geht das?
Wäre super nett wenn mir jemand helfen könnte!
Danke
Mattmax
29.10.2005, 16:27
Hallo!
Da mein Handy (S65), wie in diesem (http://forum.modopo.com/showthread.php?t=9585) Thread beschrieben, kaputt ist will ich als Garantiefall zurückschicken. Nun hab ich dazu zwei Fragen:
- Wie mache ich das mit der Garantie. In meinen Unterlagen, welche ich bei dem Handy mitgeschickt bekommen habe, steht nichts von Garantie oder so und auf der Inet seite von O2 hab ich auch nichts bezüglich dem Thema gefunden
- Da ich bei meinem Handy schon einige Patches installiert habe und da mal nen anderes Theme oder ne andere "main." datei reingepackt habe und ich nicht will das mir o2 als das Problem des Defekts vom Handy auslegt, würde ich das Handy gerne wieder in den Ursprungszustand versetzen. D.h mit o2 Branding usw. Wie genau geht das?
Wäre super nett wenn mir jemand helfen könnte!
Danke
Jeder muß per BGB zwei Jahre Gewährleistung anbieten, in dem ersten Jahr wird direkt über Siemens getauscht, danach im O2-Laden (bzw. über O2). War zumindestens bei meinem defekten M65 so.
Concer
29.10.2005, 16:38
Jeder muß per BGB zwei Jahre Gewährleistung anbieten, in dem ersten Jahr wird direkt über Siemens getauscht, danach im O2-Laden (bzw. über O2). War zumindestens bei meinem defekten M65 so.
Ah, das bringt mich doch schonmal nen Schritt weiter. Und wie hast du das damals gemacht? Bei Siemens angerufen oder wie? Also heisst das das ich garkeine Garantiebeschreibung bei meinem Handy beibekommen habe?
Centrino
29.10.2005, 17:24
Ich würde es so machen:
1. FFSInit 50 & Winswup FW50 drauf
2. Um den O2 kram zu bekommen würde ich HIER (http://www.dirk-hilmer.de/cx65/fileadmin/flexmem/S65_O2_Config.rar) klicken
3. Dann würde ich das Handy zu O2 bringen und sagen was nicht geht damit sie das Prob beheben. (Ich würde es nicht nach Siemens bringen/schicken weil o2 DEIN Ansprechpartner in sachen Handy ist und du es da ja gekauft/bekommen hast und NICHT von/bei Siemens)
hilmi01
29.10.2005, 18:01
Jeder muß per BGB zwei Jahre Gewährleistung anbieten, in dem ersten Jahr wird direkt über Siemens getauscht, danach im O2-Laden (bzw. über O2).
Genau genommen funktioniert § 437 BGB so:
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heißt konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heißt in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird.
Also: ist das Handy bereits älter als 6 aber noch keine 24 Monate alt, besteht zwar ein Gewährleistungsrecht, man muss jedoch beweisen, dass man das Gerät nicht selbst kaputt gemacht hat.
Mattmax
29.10.2005, 18:12
Ah, das bringt mich doch schonmal nen Schritt weiter. Und wie hast du das damals gemacht? Bei Siemens angerufen oder wie? Also heisst das das ich garkeine Garantiebeschreibung bei meinem Handy beibekommen habe?
Also, ich habe beim o2-Kundenservice angerufen und denen mein Problem mit dem M65 mitgeteilt. Daraufhin haben die mich gleich an die Siemens-Hotline verwiesen, denen ich auch mein Problem mit dem defekten M65 mitgeteilt habe. Sie teilten mir mit, dass ein Service-Mann das Handy abholen wird und ich ein paar Tage danach das neue / repararierte Handy zurückbekomme. Natürlich mußte ich eine Kopie des Handykaufs/-vertragsabschluß mitbeifügen, um die noch laufende Garantie zu dokumentieren. Soll heißen beim Vertragsabschluß/Handykauf krieg man einen Beleg/Rechnung, wo das Handy mit Sereinnummer eingetragen ist.
Genau genommen funktioniert § 437 BGB so:
Also: ist das Handy bereits älter als 6 aber noch keine 24 Monate alt, besteht zwar ein Gewährleistungsrecht, man muss jedoch beweisen, dass man das Gerät nicht selbst kaputt gemacht hat.
Wenn, wie bei mir der Lautsprecher plötzlich nicht mehr funktioniert, dann muß ich wohl nichts mehr beweisen. Außerdem sollen die mir erst einmal beweisen, dass es meine Schuld war.
Concer
29.10.2005, 18:31
Genau genommen funktioniert § 437 BGB so:
Also: ist das Handy bereits älter als 6 aber noch keine 24 Monate alt, besteht zwar ein Gewährleistungsrecht, man muss jedoch beweisen, dass man das Gerät nicht selbst kaputt gemacht hat.
Wie soll ich das denn beweisen? Ich meine ich habe sicher nicht mit einer nadel oder so im Lautsprecher reingepiekst oder so. :-?
hilmi01
29.10.2005, 21:56
Wenn, wie bei mir der Lautsprecher plötzlich nicht mehr funktioniert, dann muß ich wohl nichts mehr beweisen. Außerdem sollen die mir erst einmal beweisen, dass es meine Schuld war.
Das ist - zumindest zwischen dem 6. und 24. Monat - leider nicht so:
Reklamieren mit Erfolg - Zwei Jahre Gewährleistung schwer durchsetzbar
VZB wertet Reklamationsverhalten der Händler aus
Mehr Kundenfreundlichkeit als nur „Geiz ist Geil – Werbung” und Rabattschlachten fordern die brandenburgischen Verbraucherschützer vom Handel. „Günstige Preise sind für Verbraucher zwar ein wichtiges Kaufkriterium, doch sie rentieren sich nur dann wirklich, wenn auch die Qualität stimmt bzw. Reklamationen zufriedenstellend bearbeitet werden”, erläutert dazu Juristin Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
Die Verbraucherschützer wollen die Aufmerksamkeit des Handels insbesondere auf eine kundenfreundliche Umsetzung der neuen Gewährleistungsrechte lenken, nachdem sich Verbraucher in den Beratungsstellen immer wieder unzufrieden über die Bearbeitung von Reklamationen geäußert haben. Zwar verbesserte eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Vereinheitlichung des europäischen Rechts ab dem 01. Januar 2002 die Käuferrechte vor allem durch die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre. Doch praktisch ist diese Neuregelung offenbar nicht allen Händlern bekannt, wird ignoriert oder formal zum Nachteil des Kunden ausgelegt.
Die Möglichkeit zu einer nachteiligen Auslegung bietet der Gesetzestext selbst: Der Käufer kann nur dann problemlos Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend machen, wenn sich ein Mangel an der gekauften Ware in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe zeigt. Das Gesetz unterstellt in diesem Fall, dass die Ware schon bei der Übergabe durch den Verkäufer mangelhaft war. Nur dafür muss der Händler nach den Vorschriften einstehen.
Tritt dagegen der Mangel erst nach Ablauf von sechs Monaten auf, kann der Händler vom Verbraucher einen Nachweis dafür verlangen, dass der Mangel schon beim Kauf angelegt war. Leider bestehen viele Verkäufer darauf und regulieren Mängelansprüche ihrer Kunden nur dann kostenfrei, wenn den Betroffenen der Nachweis gelingt. Praktisch ist das auch bei berechtigten Reklamationen zum Beispiel 17 Monate nach dem Kauf kaum noch möglich.
Betroffene fragen nun irritiert bei der Verbraucherzentrale nach, ob Verbrauchern dadurch berechtigte Gewährleistungsansprüche versagt werden können. „Tatsächlich berechtigen die gesetzlichen Vorschriften die Händler zur Zurückweisung der Reklamation, wenn das Vorliegen des Mangels zum Kaufzeitpunkt nicht rückwirkend nachgewiesen werden kann,” bedauert Verbraucherschützerin Fischer und empfiehlt dann zu prüfen, ob neben der gesetzlichen Gewährleistungszeit eine Herstellergarantie besteht. Dann könne man unkompliziert auf diese zurückzugreifen, da hier kein solcher Nachweis gefordert wird.
Doch auch, wenn dies nicht der Fall ist, ermuntert die Juristin zu recht reklamierende Verbraucher zur Hartnäckigkeit: Es könne sich durchaus lohnen, sich in der Verhandlung mit dem Händler auf Testergebnisse der Stiftung Warentest oder aus Produkt-Untersuchungen in einschlägigen Fachzeitschriften (z. B. Computerzeitschriften) zu berufen, wenn diese Anhaltspunkte für Gebrauchsmängel beim reklamierten Produkt liefern. Grundsätzlich sollten langlebige Waren wie Waschmaschine und Kühlschrank länger gebrauchsfähig bleiben als kurzlebige Verschleißteile. Hier sollte man den Händler ggf. an konkrete Werbeaussagen, Zusicherungen und Prospektbeschreibungen erinnern, für die er einstehen muss.
Zur weiteren Lektüre sei empfohlen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
misterjws
02.11.2005, 18:16
Leute macht Euch doch nicht einen solchen Kopf! Siemens ist sehr kulant und tauscht sogar noch im 23. Monat die defekte Tastaturmatte aus, obwohl es darauf nur 6 Monate Garantie gibt! Wenn Du Dein Handy nicht selbst in den Originalzustand versetzen kannst, sprech' einfach mal bei einem Siemens-Händler vor und schilder ihm Dein Problem. Oft sind die kulant und reparieren auch gemoddete Handies auf Garantie. Ich kenne sogar einen Händler, der einem das Branding kostenpflichtig entfernt und im Falle eines Garantiefalls kostenlos repariert..