Habe mein N90 in Reparatur gegeben, da es sich nach Verlust des Netzes erst wieder nach dem Aus-und Einschalten eingebucht hat. Nun hat der Händler ohne mir zuvor bescheid zu geben das Gerät getauscht. Nun weigere ich mich, das getauschte Gerät anzunehmen (ist ja bekanntermaßen ein gebrauchtes generalüberholtes) und der Händler weigert sich, mir mein altes angeblich irreparables zurückzugeben. Denke, dass ich nun zum Anwalt gehen werde und mein altes Gerät herausklagen werde, da ich ja immer noch Eigentümer davon bin. Hat jemand von Euch vielleicht noch eine Idee, was man sonst noch machen könnte? Eigentlich müsste Nokia einem bei einem irreparablen Gerät doch den Kaufpreis zurückerstatten? Es kann doch nicht von einem verlangt werden, dass man ein "generalüberholtes neuwertiges" Gerät akzeptiert?!:(
kallest1100
19.11.2005, 16:52
Bei den meisten Herstellern ist das genauso in den Garantiebestimmungen vorgesehen. Da kannst Du wahrscheinlich nichts machen. So hatte ich es auch schon zu meinen Nokia Zeiten mit dem 8210 und mit dem 6210, die auch beide zur Reparatur waren, und als tauschgerät wiederkamen. Das 6210 sogar mit defektem Gehäuse. Das war der Grund für mich zu Siemens zu wechseln, da Nokia für diesen Tausch jedesmal über 12 Wochen! brauchte.
BuG
19.11.2005, 16:59
Nein, das kann nicht verlangt werden. Man hat immer Anspruch auf das eigene reparierte Gerät. Ist das nicht reparabel, oder sonstwo verschwunden, hat man Anspruch auf ein Neugerät oder den Kaufpreis.
Baschdi
19.11.2005, 22:35
Warum hängst du so an deinem? Ist doch egal solange alles funktioniert?!
misterjws
20.11.2005, 00:16
Ich habe meines äußerst sorgfältig behandelt, es hat absolut keine Kratzer im Vergleich zum Neuen, welches einen kleinen Kratzer hat. Außerdem weiß ich nicht, was der Vorgänger damit gemacht hat und was später dadurch bedingt noch auf mich zukommt. Denke, dass man bei knappen 600 EUR Kaufpreis nicht auf solch einen Müll aus derem Pool zurückgreifen sollte. Hoffe für die, dass sie sich kulant zeigen, da ich von rechtswegen immer noch Eigentümer des alten Gerätes bin, da ich nichts Gegenteiliges unterschrieben habe.:-?
Sabrina
08.12.2005, 14:27
Sehe ich ebenso. :up:
Entweder ich möchte "mein" Gerät repariert wieder, oder ein komplett neues!
Schliesslich habe ich ursprünglich mal mein neues bezahlt und es entsprechend pfleglich behandelt...
misterjws
08.12.2005, 22:49
Der Gesprächspartner an der Nokia-Hotline hat mir heute erzählt, dass ein Austausch auch nur dann stattfinden dürfe, wenn der Kunde zuvor unterschrieben habe. Dies hab' ich ja bis jetzt noch nicht gemacht :-o -somit war es wohl nicht rechtens, das Gerät zu tauschen. Ich werde mich auch weiterhin weigern, das Tauschgerät anzunehmen, vorallem weil mir amazon heute mitgeteilt hat, dass sie mir nach Rücksendung des alten Gerätes ein neues zukommen lassen würden. Da das alte Gerät aber wie gesagt nicht mehr aufzutreiben ist, werde ich morgen nochmals mit dem Shop verhandeln und sollte sich dann nichts ergeben, Klage auf Schadensersatz einreichen..
hilmi01
08.12.2005, 23:17
... und sollte sich dann nichts ergeben, Klage auf Schadensersatz einreichen..
Welchen Schaden willst Du denn geltend machen?
Frag vorher Deine Rechtsschutz nach Deckung. Wenn die ablehnen, lass es lieber bleiben.
misterjws
08.12.2005, 23:22
Na das gebrauchte Austauschgerät ist wesentlich weniger wert als mein Originalgerät, außerdem würde mir ja ein neues Gerät zustehen (seitens amazon). Und es ist ja nicht gesetzeskonform ohne schriftliche Einwilligung das alte Gerät einzuziehen. Ich als Kunde muss ja die Wahl haben zwischen Austauschgerät und nicht-repariertem Altgerät..
hilmi01
08.12.2005, 23:35
Na das gebrauchte Austauschgerät ist wesentlich weniger wert als mein Originalgerät
Das Austauschgerät funktioniert fehlerfrei, das Originalgerät ist defekt. Wo ist Dein Schaden? :-k
edit:
Hast Du bei der Abgabe Deines alten Gerätes denn gar nichts unterschrieben? Noch nicht mal einen Reparaturauftrag? Hast Du wenigstens eine Empfangsbestätigung des Händlers erhalten?
misterjws
08.12.2005, 23:46
Ich habe einen Reparaturauftrag unterschrieben. Den Tauschauftrag hätte ich am Tage der Abholung unterschreiben sollen, was ich nicht gemacht habe. Das Austauschgerät hat ein B-Cover (hat also Gebrauchsspuren, die mein altes nicht hatte) und wird bei ebay geschmäht..hätte ich mein ursprüngliches Gerät noch, würde ich bei amazon ein neues bekommen..
Außerdem kann man zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht sagen, ob das gebrauchte Austauschgerät wirklich einwandfrei ist, da Defekte, die von einem Sturz herrühren ja auch zeitverzögert auftreten können. Ich weiß ja nicht, wie der Vorbesitzer mit dem Gerät umgegangen ist und Nokia kann auch nicht alles sofort erkennen..