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#1 (Permalink) |
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Newbie
![]() Join Date: 12.11.2004
Posts: 8
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Garantieverfall?
Hallo,hab ne Frage.
Mein Handy hat ja noch Garantie.Hab jetzt bissle"rumgebastelt", sprich FW update selber gemacht,menü icons verändert,skins verändert und standart klingeltöne gelöscht,...falls mein handy irgendwie durch was andres kaputt gehen sollte oder fehler haben sollte,verfällt dann meine garantie?wenn ja,wie könnt ich das rückgängig machen,sodass die von meinem eingriff nix erfahren? |
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#2 (Permalink) |
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Team [D]
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FW Update, Skins verändern und Klingeltöne auswechseln führen nicht zum Verlust der Garantie.
Bei den MenuIcons könnte es Probleme geben, da diese in versteckten Ordnern liegen, an die man normalerweise nicht herankommt. Solange Du die Original-Datei "main.fs" gesichert hast, kannst Du durch Rücksicherung dieser Datei das Original-Menu wiederherstellen. Die andere Frage ist natürlich, inwieweit Siemens das in einem solchen Fall überprüft... |
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#3 (Permalink) |
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Moderator a.D.
![]() Join Date: 03.10.2004
Location: Tortuga
Age: 33
Provider: E-Plus
Cellphone: CX65, W810i
FW-Version: 47, R4EA031
Posts: 1,787
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Firmwareupdates sind insofern erlaubt, wenn du die jeweils aktuelle Firmware direkt über die www.siemens-mobile.de oder deinem Netzbetreiber direkt beziehst und nicht eine aus irgenwelchen Foren oder woher auch immer benutzt.
Teilweise sind im Internet schon Firmwares bekannt, die von Siemens auf deren Site noch nicht veröffentlicht wurden. Wenn du also absolut auf der sicheren Seite sein möchtest, nimmst du nur die Updates, die du dort auch findest (keine, die du durch Deeplinks über andere Sites herunterladen kannst, selbst, wenn sie auf der Siemens-Seite liegen). Rückgängig machen kannst du ein solches Update mit einer Winswup-Version, welche ein Update-Partner in deiner Nähe für dich bereithalten sollte (falls du eine solche nicht auch im Internet gefunden haben solltest). Winswups, welche du im Internet evtl. gefunden hast, sind eigentlich nur für Update-Partner gedacht. Falls du dir dein Handy mit einer solchen zerschießt, bist du selbst Schuld. Allerdings ist mir persönlich so etwas bisher nicht bekannt. Deine eigentlich Frage: Ob die Garantie verfällt, wenn dein Handy jetzt durch etwas anderes kaputt geht, als durch deine Veränderungen, kann ich klar verneinen. Allerdings wirst du das im Zweifelsfall beweisen müssen.
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Ihr werdet nie den Tag vergessen, an dem ihr Captain Jack Sparrow beinahe geschnappt hättet! |
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#4 (Permalink) | ||||
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Team [D]
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#5 (Permalink) |
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Moderator a.D.
![]() Join Date: 03.10.2004
Location: Tortuga
Age: 33
Provider: E-Plus
Cellphone: CX65, W810i
FW-Version: 47, R4EA031
Posts: 1,787
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Ja, hilmi01, natürlich ist Siemens bei der Beweispflicht.
Aber hast du schon einmal einen Prozess gegen einen Konzern geführt?! Im ZWEIFELSFALL wird er es beweisen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Siemens wegen EINEM Handy so weit geht, aber ich würde mich trotzdem immer nach hinten absichern, bevor ich bis zum Äußersten gehe.
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#8 (Permalink) |
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Senior Newbie
![]() Join Date: 05.11.2004
Posts: 18
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ich wahr natürlich auch so schlau und hab kein backup gemacht doch hat mein s65 nach dem debranden probs gemacht hab jetzt den original T-Mobile ordner wieder drauf aber halt von jemand anders. Kann Siemens das nachweisen ich mein sind die ordner irgendwie an die imei nummer gubunden? Weiß das jemand von euch?
mfg Kenny.H |
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#9 (Permalink) |
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Moderator a.D.
![]() Join Date: 03.10.2004
Location: Tortuga
Age: 33
Provider: E-Plus
Cellphone: CX65, W810i
FW-Version: 47, R4EA031
Posts: 1,787
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Welchen Ordner meinst du?
Durch Debranding sollte IMO die Garantie auf alle Fälle verfallen. Veränderungen im Eeprom oder Flash sind eigene Eingriffe in die Hauptsoftware des Handys und ich kann mir nicht vorstellen, dass Siemens da mitspielt. Das ist schließlich so, als würdest du deinen Siemens-Staubsauger aufschrauben und etwas tunen oder so. Ob Garantieverfall oder nicht ist halt immer sehr relativ. Zerschießt man sich sein Handy, so dass man kein Backup mehr zurückspielen kann, und ist es nachweisbar, dass was am Flash oder Eeprom "manipuliert" wurde, ist man halt selbst schuld und wird wohl auch keine Garantie mehr haben. Solange man vor einem Garantiefall sein Handy immer noch mit dem Ur-Flash bespielen kann, wird es wohl kaum Probleme geben.
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